 Informationen zur Pflegeversicherung:
Die Pflegeversicherung (PV) nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems, sie trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten Dauer einen Kostenanteil der häuslichen bzw. stationären Krankenpflege.
Betreut ein ambulanter Krankenpflegedienst den Kunden, rechnet der Krankenpflegedienst die so genannte -Pflegesachleistung- direkt mit der Pflegeversicherung ab.
Pflegebedürftige Kunden können solche -Sachleistungen- der Pflegeversicherung für Leistungen des ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen bis zu einem monatlichen Maximalbetrag.
Bei Pflegestufe I Maximalbetrag: 450,- €
Bei Pflegestufe II Maximalbetrag: 1100,- €
Bei Pflegestufe III Maximalbetrag: 1550,- €
Bei Pflegestufe IV Maximalbetrag: 1918,- € (Härtefallregelung)
In besonderen Härtefällen kann die Pflegeversicherung Betreuungseinsätze im Gesamtwert von bis zu 1918,- € übernehmen. Für die Pflegeversicherung liegt ein Härtefall vor, wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, z. B. im Endstadium einer Krebserkrankung, bei schwerer Ausprägung der Demenz oder bei Patienten im Wachkoma.
Da die Leistungen der Pflegeversicherung nur auf Antrag gewährt werden, gleiches gilt auch bei einer angestrebten Höherstufung empfehlen wir Ihnen solche Antragstellungen generell mit einer unserer Pflegedienstleitungen gemeinschaftlich zu tätigen. Oft reicht nur das Stellen eines Antrages bei der Pflegeversicherung nicht aus, um einen Antrag positiv beschieden zu bekommen.
Handelt es sich um einen Erstantrag, können die Leistungen frühestens ab Beginn des Antragsmonats gewährt werden, daher ist generell Eile geboten, um nicht unnötige selbst zu zahlende Kosten entstehen zu lassen.
Bei einem Höherstufungsantrag bei der Pflegeversicherung wird hiervon abweichend ab dem Vorliegen der höheren Pflegestufe die höhere Leistung übernommen.
Antragsberechtigt ist der Versicherte oder eine andere, von ihr bevollmächtigte Person (z. B. der Leiter des Pflegedienstes) bzw. der oder die gesetzliche(n) Vertreter oder Betreuer und bei Minderjährigen die Eltern.
Nach der Antragstellung bei der Pflegeversicherung und der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf Anspruch -durch eine Begutachtung zu Hause beim Versicherten, wird das so genannte Pflegegutachten (bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD)) angefertigt, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand dafür im Einzelnen festzustellen.
Die Unternehmen der privaten Pflegeversicherung beauftragen als Gutachter die eigens dafür gegründete Medicproof GmbH, für die die gleichen Maßstäbe wie für den MDK bzw. SMD gelten.
Pflegeversicherung | Hausbesuch:
Der Hausbesuchstermin für die Begutachtung des Kunden wird in der Regel vom MDK bzw. SMD oder der Medicproof GmbH zuvor angemeldet. Wir empfehlen Ihnen dringend bei Bekanntwerden des Termins mit einem unserer Beratungsbüros Rücksprache zu halten und darauf zu achten, daß bei diesem Termin eine unserer Fachkräfte mit anwesend ist !
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser !
Beratungsbüros:
Telefonische Erreichbarkeit der Zentrale:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Samstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Beratungsbüro 1:
Pflegeversicherung | Pflege Versicherung | Pflegedienst zu Hause - krankenpflegedienste.info
Deutsche Mobile Krankenhilfe e. V. Bochum
Unter Str.16, 44892 Bochum
Tel. 0234-58 87 550, Fax 0234-58 87 55 13
Beratungsbüro 2:
Krankenpflegedienst | krankenpflegedienste.info
Deutsche Mobile Krankenhilfe e. V. Bochum
Hattinger Str. 57, 44789 Bochum
Tel. 0234-58 87 550, Fax 0234-58 87 55 13
Beratungsbüro 3:
Krankenpflegedienst | krankenpflegedienste.info
Deutsche Mobile Krankenhilfe e. V. Hagen
Max-Planck-Strasse 124, 58093 Hagen
Tel. 02331-37 71 59, Fax 02331-38 65 03
Beratungsbüro 4:
Krankenpflegedienst | krankenpflegedienste.info
Deutsche Mobile Krankenhilfe e. V. Gevelsberg
Berchemallee 122, 58285 Gevelsberg
Tel. 02332-66 26 50, Fax 02332-66 26 52
Beratungsbüro 5:
Krankenpflegedienst | krankenpflegedienste.info
Deutsche Mobile Krankenhilfe e. V. Dülmen
Wierlings Kamp 16, 48249 Dülmen
Tel. 02594-89 28 611, Fax 02594-89 28 623
|